
Meine Rechtsgebiete
... regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Verwandtschaft oder Ehe miteinander verbunden sind. Es werden darin auch die Regeln für das Eingehen von Ehen vorgegeben, ebenso wie für die Aufhebung dieser Verbindungen. Der häufigste Fall des Endes einer Ehe ist die Scheidung.
Wenn Sie damit konfrontiert werden, gerät möglicherweise gerade Ihr Leben aus den Fugen, weil viele der bisherigen Vereinbarungen mit einem anderen Menschen plötzlich ihre Gültigkeit verloren haben. Häufig werden Sie dann neben Enttäuschung und Schmerz mit einer Reihe weiterer Probleme konfrontiert. Konkret geht es dabei um Güterrecht, um Unterhalt und Versorgungsausgleich, um die Ehewohnung und den Hausrat sowie Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
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Im Falle häuslicher Gewalt werden Sie Verständnis von mir erfahren.
Haben Sie ein rechtliches Anliegen als Unterhaltsschuldner?
Geht es um das Sorgerecht für Ihre Kinder?
- Wissen zum Sorgerecht
- Streben Sie ein alleiniges Sorgerecht für Ihre Kinder an?
- Oder möchten Sie mit Ihrer(m) (Ex)partner(in) vorab rechtsverbindliche Vereinbarungen zum gemeinsames Sorgerecht treffen?
Oder um das Umgangsrecht? |
Bitte setzen Sie sich zunächst per E-Mail info@kanzlei-haxthausen.de mit mir in Verbindung! Geben Sie darin eine Telefonnummer und Zeiten an, in denen ich Sie zurück rufen kann, damit ich ein erstes Telefonat mit Ihnen vereinbaren kann. In diesem Gespräch teile ich Ihnen u.a. mit, welche Art von Vollmacht ich ggf. von Ihnen benötigen würde, sofern Sie mir das Mandat übertragen möchten. Sobald mir die entsprechende Vollmacht unterzeichnet vorliegt, evtl. dazu ein ausgefüllter Erfassungsbopgen zu Ehesachen oder zu Kindschaftssachen und ich Ihr Mandat annehme, kann ich sofort für Sie tätig werden. Falls Sie das Mandat lieber über Distanz mit mir abwickeln möchten, beachten Sie bitte die Regeln für eine Online-Mandatsabwicklung!
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... umfasst verschiedene Rechtsgebiete des öffentlichen und des privaten Rechts, Immobilien betreffend. Vorschriften des öffentlichen Rechts bestimmen u. a. das Verhältnis zwischen Immobilieneigentümern und staatlichen Institutionen (z.B. dem Bauaufsichtsamt) Privates Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen oder Gesellschaften untereinander, z.B., wenn es um Grundstücksübertragungen, oder nachbarliche Verhältnisse geht.
Das Wohnungseigentumsgesetz als Teil des privaten Rechts bestimmt im Detail, was in Teilungserklärungen zu regeln ist, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum betreffend. Wohnungseigentümergemeinschaften bestellen meist eine Verwaltung, die all diese Vorschriften laufend für sie umsetzt.
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Ich biete Eigentümergemeinschaften regional, sowie überregional rechtliche Beratung und Vertretung.
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Seit 1998 berate ich Hausverwaltungen in Berlin und Umland und arbeite mit ihnen zusammen.
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Gern berate und vertrete ich einzelne Haus- und Wohnungseigentümer, sowohl in Berlin als auch überregional.
Bitte setzen Sie sich per E-Mail info@kanzlei-haxthausen.de mit mir in Verbindung! Geben Sie darin eine Telefonnummer und Zeiten an, in denen ich Sie zurück rufen und Ihr Anliegen in einem ersten Telefonat mit Ihnen besprechen kann. Sofern Sie das Mandat über Distanz mit mir abwickeln möchten, beachten Sie bitte in diesem Fall die Regeln für eine Online-Mandatsabwicklung!
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Das Steuerrecht ...
... als eigenständiges Gebiet des öffentlichen Rechts umfasst alle Rechtsnormen, die die Festsetzung und Erhebung von Steuern regeln. Die Abgabenordnung enthält die Vorschriften des Steuerverfahrensrechts. In zahlreichen einzelnen Gesetzen und Steuerrechtsverordnungen finden sich die Bestimmungen zur konkreten Höhe fälliger Steuern.
Möglicherweise gehören Sie zu denen, die sich eher ungern mit steuerlichen Angelegenheiten beschäftigen. - Allerdings ist den wenigsten Menschen bewusst, wie sehr das gesamte Leben in den Schatten rücken kann, wenn sie ins Fadenkreuz der Finanzbehörden oder gar deren Strafverfolgungsarm, der Steuerfahndung geraten. Manch einer, dem das schon passiert ist, bereut im Nachhinein, in steuerlichen Angelegenheiten zu nachlässig gewesen zu sein. Gern stehe ich Ihnen in einer solchen Situation zur Seite. Es versteht sich von selbst, dass ich Ihre steuerlichen Anliegen im vertraulichen Gespräch mit Ihnen behandele.
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Ich berate und vertrete Gewerbetreibende (Selbstständige) als Einzelunternehmer oder Gesellschaften, ebenso Freiberufler und vermittle Orientierung im Dschungel der Steuergesetze und Steuerrechtsverordnungen.
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Ich ermittle für Sie die Steuer und berücksichtige dabei auch rechtliche Aspekte, die Ihre Steuern mindern. Dazu erstelle ich die erforderlichen Erklärungen und Jahresabschlüsse.
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Prüfungen durch die Finanzbehörden begleite ich ebenso, wie die der Rentenversicherung, sofern Sie Angestellte haben. Sofern meine Vertretung Ihrer Interessen vor den Finanzbehörden auch nach Ausschöpfen aller Mittel erfolglos bleibt, vertrete ich Sie auch vor dem Finanzgericht.
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Sofern Sie in eine Situation geraten, die für die Steuerfahndung interessant wird, stehe ich Ihnen auch in dieser brenzligen Situation zur Seite. Gerne ergreife ich schnell und fundiert die notwendigen ersten Abwehrmaßnahmen. Je nach Lage der Dinge arbeite ich im weiteren Verlauf mit Spezialisten zusammen, so dass Sie jederzeit bestmöglich verteidigt werden und den Kopf für wichtige andere Dinge im Steuerverfahren frei haben.
Bitte setzen Sie sich als Erstes per E-Mail mit mir in Verbindungl info@kanzlei-haxthausen.de, damit ich Ihnen ggf. gleich die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen nennen kann, die ich für die Fallbearbeitung brauche. Bringen Sie mir diese Unterlagen entweder zum Erstgespräch in meine Kanzlei mit. Oder, falls Sie lieber das Mandat über Distanz abwickeln möchten, lassen Sie sie mir per Post zukommen. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Regeln für eine Online-Mandatsführung! Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail eine Telefonnummer und Zeiten an, in denen ich Sie zurück rufen kann.
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Das Sozialrecht ...
... regelt die Absicherung sozialer Risiken, wie z.B. Arbeits- oder Einkommenslosigkeit, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, im Alter oder bei Todesfällen. Im Sozialrecht werden die Ansprüche des Bürgers gegenüber Sozialleistungsträgern, wie z.B. Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungen, Arbeitsagentur oder Jobcenter bestimmt.
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Ich vertrete Ihre Ansprüche und Rechte auch gerichtlich gegenüber Sozialleistungsträgern. Die Vielzahl von Ausführungsvorschriften führt manchmal zum Verlust des Überblicks. Es kann z.B. vorkommen, dass von Ihnen unerwartet mehr eigene Leistung verlangt wird, als Sie im Hinblick auf Ihre soziale Situation zu leisten imstande sind. Um Sie davor zu schützen, reicht manchmal schon ein klärendes Gespräch mit dem Leistungsträger. - Je früher, desto effektiver.
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Darüber hinaus trete ich für die Rechte von Kindern ein, die nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Ansprüche auf soziale Unterhaltsleistungen haben.
Bitte setzen Sie sich zuerst per E-Mail an info@kanzlei-haxthausen.de mit mir in Verbindung, um mich mit Ihrem Anliegen vertraut zu machen. Nennen Sie mir bitte in Ihrer E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und Zeiten, in denen ich Sie am besten zurückrufen kann. Bei dieser Gelegenheit können wir ggf. erste Schritte vereinbaren. Sobald Sie mir eine unterzeichnete Vollmacht für Verwaltung/Soziales, bzw. eine außergerichtliche Vollmacht zukommen lassen und ich Ihr Mandat annehme, kann ich sofort für Sie tätig werden.