Bettina von Haxthausen

RechtsanwältinRechtsanwältin Bettina Freifrau von Haxthausen

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Online-Rechtsberatung

Erstberatung online
und
 Online-Mandat

Neben Beratungen und Fall­be­sprech­un­gen in mei­ner Kanz­lei in der Momm­sen­straße 19 bie­te ich Ih­nen so­wohl Erst­bera­tungen on­line als auch wei­test­ge­hend die Ab­wick­lung kom­plex­er Man­da­te on­line an. In­for­mie­ren Sie sich bit­te über mei­ne Schwer­punkt­ge­bie­te, in de­nen ich recht­lich auch on­line für Sie tä­tig werde. Bitte bedenken Sie, dass recht­liche Bera­tung on­line im­mer nur auf­grund der von Ih­nen ge­schil­der­ten Um­stän­de erfol­gen kann.

 

I. Online-Erstberatung
als Hilfe zur Selbsthilfe


Die Online-Erstberatung eig­net sich am be­sten als Hil­fe zur Selbst­hil­fe, al­so z.B. im Familienrecht bei Zwe­ifeln, ob ein ein­ge­schla­ge­ner Weg in ei­ner selbst­ge­führ­ten Aus­ei­nan­der­set­zung rechtlich be­trach­tet der op­ti­ma­le Weg ist. Oder Sie stel­len mir im Miet­recht die Frae­ge nach der Höe­he eie­ner mög­li­chen Mietminderung.



Schritte bei einer Online-Erstberatung:

1. Stellen Sie bitte im Betreff Ihre Rechtsfrage!  Stellen Sie mir bitte im Betreff einer E-Mail an info@kanzlei-haxthausen.de oder in einem Brief kurz Ihre Rechtsfrage ...

2.Formulieren Sie bitte den Sachverhalt Ihrer Rechtsfrage!  ... und schildern dann den Sach­ver­halt, der Ih­rer Fra­ge zu­grun­de liegt. 

Durch Ihre Anfrage kommt noch kein Mandat zustande.

3. Als Mandant nennen Sie mir bitte Ihre Kontaktdaten!  Nennen Sie bitte Ihre An­schrift und Tele­fon­num­mer und tei­len mir mit, ob und wie ich Sie auch te­le­fo­nisch kon­tak­tie­ren kann!

4. gegeb enenfalls nennen Sie mir bitte Ihre Rechtsschutzversicherung!  Sofern Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, die die Kos­ten über­nimmt, nen­nen Sie mir bitte auch diese!

  Ich prüfe nun, ob sich eine On­line-Erst­bera­tung zur recht­lichen Klä­rung des Sach­ver­halts eig­net. Wenn ja, sen­de ich Ih­nen ein Kos­ten­ange­bot auf der Grund­la­ge des von Ih­nen ge­schil­der­ten Rechts­pro­blems und mei­nes vor­aus­sicht­li­chen Auf­wands.

5. Bitte teilen Sie mir nun mit, ob Sie meine Online-Rechtsberatung zu den genannten Konditionen wünschen!  Danach teilen Sie mir bit­te mit, ob Sie ei­ne Be­ra­tung in Ih­rer Rechts­fra­ge zum ver­an­schlag­ten Preis wün­schen!

  Sofern meine Prü­fung er­gibt, dass sich für die Klä­rung Ih­res An­lie­gens ei­ne On­line-Erst­be­ra­tung eig­net, be­ant­wor­te ich die von Ih­nen ge­stell­te Rechts­fra­ge auf­grund des ge­schil­der­ten Sach­ver­halts.

6, Stellen Sie mir nun Ihre Verständnisfragen!  In der Folge ha­ben Sie die Mög­lich­keit, mir Ver­ständ­nis­fra­gen zu stel­len ...

  ... die ich Ihnen wieder­um per E-Mail beantworte.

Sofern über Ver­ständ­nis­fra­gen hi­naus­ge­hen­de Fra­gen auf­kom­men, ent­steht da­durch ein er­wei­ter­tes Man­dat, für das ei­ne Ver­gü­tung nach dem RVG gilt.


In Eilfällen
...

... können wir auf den Zwi­schen­schritt ei­nes Kos­ten­an­ge­bots ver­zich­ten. Für die Rechts­bera­tung schul­den Sie mir dann die üb­li­che Ver­gü­tung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz.


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Mandatsbetreuung online
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II.  Mandat Online
bei komplexen Rechtsproblemen

Von der "Online-Erstbera­tung" zu un­ter­schei­den sind sol­che Fäl­le, die ent­we­der zu kom­plex da­für sind oder mein Auf­tre­ten ge­gen­über an­de­ren Be­teil­igt­en er­for­dern. Des Öf­te­ren kommt es vor, dass Man­dan­ten nicht in mei­ne Kanz­lei kom­men kön­nen. Die Grün­de sind viel­fäl­tig. Dann über­neh­me ich gern ein Man­dat on­li­ne.

Grundsätzlich können wir bei je­dem Mandat ver­ein­ba­ren, es über­wie­gend on­line oder auf dem Post­weg ab­zu­wickeln. Die Ein­zel­hei­ten kön­nen wir in al­ler Ru­he klären.
Dazu tei­len mir bit­te in ei­ner ers­ten E-Mail mit, wie und wann ich Sie te­le­fo­nisch kon­tak­tie­ren kann!

Vollmacht bei gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung

Bei Rechts­pro­ble­men, die im Rah­men ei­ner Erst­be­ra­tung nicht zu be­wäl­tigen sind, be­nö­tige ich von Ih­nen eine schrift­liche Voll­macht, da­mit ich Sie ggf. ge­richt­lich oder außer­ge­richt­lich ver­tre­ten kann. Drucken Sie sich die da­zu er­for­der­lichen Formu­lare aus. Sen­den Sie mir bit­te die un­ter­schrie­be­ne Voll­macht auf dem Post­weg zu. So­bald ich Ih­nen aus­drück­lich er­klärt ha­be, dass ich mich Ih­res Rechts­pro­blems an­neh­me, kommt ein Anwalts­ver­trag zwi­schen uns zu­stan­de.

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III. Vergütung
für Online-Erstberatungen und Online-Mandate

Rechtsschutzversicherung

Eine anwalt­li­che Erst­bera­tung kann von ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung ge­deckt sein. Als Rechts­schutz­versi­cher­te(r) kön­nen Sie in der Re­gel die Fra­ge der Kos­ten­über­nah­me un­büro­kra­tisch di­rekt mit Ih­rer Ver­siche­rung bzw. dem zu­stän­di­gen Ver­siche­rungs­vertre­ter klä­ren. Die Nach­fra­ge bei Ihrer Rechts­schutz­ver­siche­rung kann ich nur nach Ver­ein­ba­rung über­neh­men. Denn in die­sem Fall muss ich eine schrift­li­che Be­auf­tra­gung (Voll­macht) von Ih­nen ge­gen­über der Ver­siche­rung nach­wei­sen.


Kostenberechnung bei weiteren rechtlichen Hilfestellungen

Die Berech­nung der Ver­gü­tung für die ge­richt­li­che und au­ßer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung er­folgt auf Grund­la­ge des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setzes (RVG).


Zahlungsfrist

Nach er­folg­ter Erst­bera­tung er­hal­ten Sie eine Rech­nung vor­ab per E-Mail im PDF-For­mat so­wie eine schrift­liche Aus­ferti­gung der Rech­nung per Post. Der Rech­nungs­be­trag ist da­mit so­fort fäl­lig und muss dem in der Rech­nung ange­gebe­nen Konto der Kanz­lei Bettina von Haxt­hausen inner­halb von 10 Tagen gut­ge­schrie­ben sein. Bei Be­stä­ti­gung der Kos­ten­über­nah­me durch Ihre Rechts­schutz­ver­siche­rung rech­ne ich, so­fern mög­lich, direkt mit der Ver­siche­rung ab.

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IV. Widerrufsbelehrung

Ih­nen steht nach §§ 312 d, 355 BGB das Recht zu, inner­halb von 14 Ta­gen nach Auf­trags­er­tei­lung je­den mir on­line er­teil­ten Auf­trag für eine Online-Erst­be­ra­tung zu wi­der­ru­fen. Rich­ten Sie den Wider­ruf bit­te in Text­form an Rechts­an­wäl­tin Bettina von Haxt­hau­sen, Momm­sen­stra­ße 19, 10629 Berlin. Zu­läs­sig ist auch der Wider­ruf per E-Mail. Ei­ne Be­grün­dung des Wi­der­rufs ist nicht er­for­der­lich. Je­der recht­zei­tig ver­sand­te Wider­ruf ist frist­ge­recht. Auf den Zu­gang des Wider­spruchs kommt es nicht an.

Sie kön­nen den Auf­trag nicht mehr wi­der­ru­fen, wenn ich mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung mit Ih­rer aus­drück­li­chen Zu­stim­mung vor Ab­lauf der 14-Ta­ges-Frist be­gon­nen ha­be. Be­reits be­gon­ne­ne Leis­tun­gen wer­den bei Auf­trags­been­di­gung ent­spre­chend den ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen des Gesetz­es über die Ver­gü­tung der Rechts­anwältin­nen und Rechtsanwälte (RVG) abge­rech­net, so­fern nicht aus­drück­lich et­was an­de­res ver­ein­bart ist.



V.  
Datenschutz  

Alle Informa­tio­nen, die Sie mir über­mit­teln, un­ter­lie­gen der anwalt­li­chen Schwei­ge­pflicht und wer­den von mir ver­trau­lich be­han­delt

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