Beratung & Mandat ONLINE
Beratung ONLINE
als Hilfe zur Selbsthilfe
Eine Online-Beratung eignet sich vor allem als Hilfe zur Selbsthilfe, also z.B. im Familienrecht bei Zweifeln, ob ein eingeschlagener Weg in einer selbstgeführten Auseinandersetzung rechtlich betrachtet der optimale Weg ist, oder z. B. im Mietrecht die Frage nach der Höhe eiener möglichen Mietminderung.
Schritte zu einer Online-Beratung:
Stellen Sie mir bitte im Betreff einer E-Mail an info@kanzlei-haxthausen.de oder in einem Brief kurz Ihre Rechtsfrage.
... und schildern dann den Sachverhalt, der Ihrer Frage zugrunde liegt.
Durch Ihre Anfrage kommt noch kein Mandat zustande.
Nennen Sie bitte Ihre Anschrift und Telefonnummer und teilen mir mit, ob und wie ich Sie auch telefonisch kontaktieren kann!
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt, nennen Sie mir bitte auch diese!
→ Ich prüfe nun, ob sich eine einfache Online-Beratung zur rechtlichen Klärung des Sachverhalts eignet. Wenn ja, sende ich Ihnen ein Kostenangebot auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems und meines voraussichtlichen Aufwands.
Danach teilen Sie mir bitte mit, ob Sie eine Beratung in Ihrer Rechtsfrage zum veranschlagten Preis wünschen!
→ Nun beantworte ich die von Ihnen gestellte Rechtsfrage aufgrund des geschilderten Sachverhalts.
In der Folge haben Sie die Möglichkeit, mir Verständnisfragen zu stellen ...
→ ... die ich Ihnen wiederum per E-Mail beantworte.
Sofern über Verständnisfragen hinausgehende Fragen aufkommen, entsteht dadurch ein erweitertes Mandat, für das eine Vergütung nach dem RVG gilt.
In Eilfällen ...
... können wir auf den Zwischenschritt eines Kostenangebots verzichten. Für die Rechtsberatung schulden Sie mir dann die übliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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Mandat Online
bei komplexen Rechtsproblemen
Von der "Online-Beratung" zu unterscheiden sind solche Fälle, die entweder zu komplex für eine Beratung sind oder mein Auftreten gegenüber anderen Beteiligten erfordern. Des Öfteren kommt es vor, dass Mandanten nicht in meine Kanzlei kommen können. Die Gründe sind vielfältig. Dann übernehme ich gern ein Mandat ONLINE.
Grundsätzlich können wir bei jedem Mandat vereinbaren, es überwiegend online oder auf dem Postweg abzuwickeln. Einzelheiten können wir telefonisch oder per E-Mail klären. Dazu teilen Sie mir bitte in einer ersten E-Mail mit, wie und wann ich Sie telefonisch kontaktieren kann.
Auch auf ein telefonisches Beratungsgespräch oder eine Fallbesprechung telefonisch, bzw. online sollten Sie sich vorbereiten.
Vollmacht
bei gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung
Bei Rechtsproblemen, die im Rahmen einer Erstberatung nicht zu bewältigen sind, benötige ich von Ihnen eine schriftliche Vollmacht, damit ich Sie ggf. gerichtlich oder außergerichtlich vertreten kann. Drucken Sie sich die dazu erforderlichen Formulare aus. Senden Sie mir bitte die unterschriebene Vollmacht auf dem Postweg zu. Sobald ich Ihnen ausdrücklich erklärt habe, dass ich mich Ihres Rechtsproblems anzunehmen bereit bin, kann ein Anwaltsvertrag zwischen uns zustande kommen.
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Vergütung
von Online-Erstberatungen und Online-Mandaten
Rechtsschutzversicherung
Eine anwaltliche Erstberatung kann von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein. Als Rechtsschutzversicherte(r) können Sie in der Regel die Frage der Kostenübernahme unbürokratisch direkt mit Ihrer Versicherung bzw. dem zuständigen Versicherungsvertreter klären. Die Nachfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kann ich nur nach Vereinbarung übernehmen. Denn in diesem Fall muss ich eine schriftliche Beauftragung (Vollmacht) von Ihnen gegenüber der Versicherung nachweisen.
Kostenberechnung bei weiteren rechtlichen Hilfestellungen
Die Berechnung der Vergütung für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Zahlungsfrist
Nach erfolgter Erstberatung erhalten Sie eine Rechnung vorab per E-Mail im PDF-Format sowie eine schriftliche Ausfertigung der Rechnung per Post. Der Rechnungsbetrag ist damit sofort fällig und muss dem in der Rechnung angegebenen Konto der Kanzlei Bettina von Haxthausen innerhalb von 10 Tagen gutgeschrieben sein. Bei Bestätigung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung rechne ich, sofern möglich, direkt mit der Versicherung ab.
Widerrufsbelehrung
Ihnen steht nach §§ 312 d, 355 BGB das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung jeden mir online erteilten Auftrag für eine Online-Erstberatung zu widerrufen. Richten Sie den Widerruf bitte in Textform an Rechtsanwältin Bettina von Haxthausen, Mommsenstraße 19, 10629 Berlin. Zulässig ist auch der Widerruf per E-Mail. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Jeder rechtzeitig versandte Widerruf ist fristgerecht. Auf den Zugang des Widerspruchs kommt es nicht an.
Sie können den Auftrag nicht mehr widerrufen, wenn ich mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der 14-Tages-Frist begonnen habe. Bereits begonnene Leistungen werden bei Auftragsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie mir übermitteln, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden von mir vertraulich behandelt