Anwalts- und Gerichtskosten
Beratungskosten
Eine Erstberatung in meiner Kanzlei dauert zwischen 1/2 und 1 1/2 Stunden. Dabei stelle ich unter anderem auch den Umfang Ihres Beratungs- oder ggf. Vertretungsbedarfs fest. Das Gesetz sieht für die anwaltliche Erstberatung eine Bezahlung vor. Der Kostenrahmen für eine Beratung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), § 34 und in § 612 Abs. 2 BGB festgelegt.
Bei Anmeldung zu einer Erstberatung nenne ich Ihnen den etwaigen Betrag, den diese in Ihrem Fall voraussichtlich kosten wird. Die Kosten der Erstberatung betragen zwischen 60.- € und 190.- € + Mwst nach RVG. Diese Kosten werden oft von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern eine solche Versicherung existiert. Die Nachfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kann ich aller dings erst nach schriftlicher Erteilung eines Mandats übernehmen. Denn gegenüber der Versicherung muss ich dafür eine schriftliche Beauftragung von Ihnen (einen Anwaltsvertrag) nachweisen.
Wenn Sie per E-Mail einen Termin zur Erstberatung mit mir vereinbaren und in Ihrer Anfrage Ihr Rechtsproblem kurz schildern, werde ich Ihnen vorab eine grobe Voreinschätzung der Erstberatungskosten mitteilen. Falls wir einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren, bringen Sie bitte diesen Betrag zur Erstberatung bereits mit. Sie können den Betrag auch auf das Konto meiner Kanzlei überweisen, das ich Ihnen im Rahmen der Kostenvoreinschätzung mitteilen werde. Das empfiehlt sich besonders, wenn wir das Mandat online abwickeln.
Nach der Erstberatung werde ich Ihnen eine Schlussrechnung schreiben. Sofern die Gebühren aufgrund eines höheren Aufwands entsprechend höher ausfallen, als zuvor eingeschätzt, stelle ich den Differenzbetrag in Rechnung. Wenn am Ende der Beratung die Kosten niedriger ausfallen, als vorab eingeschätzt, überweise ich Ihnen den Differenzbetrag zurück.
Über eine Erstberatung hinaus gehende Leistungen rechne ich nach der Vorschrift des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gesondert ab.
Abrechnung mit mir als Ihrer Anwältin
Vertretungskosten
Sie entscheiden nach der Erstberatung, ob Sie eine weitere Rechtsberatung bzw. Vertretung durch mich wünschen. Wenn Sie mir das Mandat dazu erteilen, fallen Vertretungskosten an, die hauptsächlich von der Höhe des sog. Streitwertes (nach RVG) abhängen. Bevor ich jedoch Ihr Mandat annehme, muss mir in jedem Fall Ihre unterschriebene Vollmacht in Papierform vorliegen. Erst danach werde ich für Sie tätig. Sofern Sie mir nach dem Erstgespräch schriftlich das Mandat für eine rechtliche Vertretung erteilen, verrechne ich selbstverständlich Ihre Zahlung für die Erstberatung. Ich rechne dann meine sämtlichen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. In Einzelfällen ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Honorars nach Aufwand (Stundensatz) möglich.
Anwalts- und Gerichtskosten
Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Ich gebe Ihnen gern eine etwaige Vorschau auf die gesamten Kosten (Anwaltskosten und gerichtliche Verfahrenskosten), die ggf. auf Sie zukommen könnten. Die Kosten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilt. Nach deren Zusage der Kostenübernahme übernehme ich die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Berechnen Sie vorab die Gesamtkosten
für das angestrebte Verfahren
mit diesem
Ihre Kosten bei Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe
Für Mandanten ohne hinreichendes Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnsitz zu beantragen für die außergerichtliche Beratung und /oder Tätigkeit des Rechtsanwalts. Sobald Sie mir eine Bewilligung der Beratungshilfe nachweisen, entstehen Ihnen bei mir nur Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung von 15,00 €. Für gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) zu beantragen.