![]() AnwaltskostenErstberatungEine Erstberatung in meiner Kanzlei dauert zwischen ½ - 1 ½ Stunden. Dabei stelle ich unter anderem auch den Umfang Ihres Beratungs- oder Vertretungsbedarfs fest. Das Gesetz sieht für die anwaltliche Erstberatung eine Bezahlung vor. Der Kostenrahmen für eine Erstberatung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), § 34 und in § 612 Abs. 2 BGB festgelegt. Bei Anmeldung zu einer Erstberatung nenne ich Ihnen den etwaigen Betrag, den diese in Ihrem Fall kosten wird. Die Kosten der Erstberatung betragen zwischen 60.- € und 190.- € + Mwst. Diese Kosten werden oft von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern eine solche Versicherung besteht. Die Nachfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kann ich erst nach schriftlicher Erteilung eines Mandats übernehmen. Denn gegenüber der Versicherung muss ich eine schriftliche Beauftragung von Ihnen (einen Anwaltsvertrag) nachweisen. Wenn Sie per E-Mail einen Termin zur Erstberatung mit mir vereinbaren und in Ihrer Anfrage Ihr Rechtsproblem kurz schildern, werde ich Ihnen vorab eine grobe Voreinschätzung der Erstberatungskosten mitteilen. Falls wir einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren, bringen Sie bitte zunächst diesen Betrag zur Erstberatung mit. Sie können den Betrag auch auf das Konto meiner Kanzlei überweisen, das ich Ihnen im Rahmen der Kostenvoreinschätzung mitteilen werde. Das empfiehlt sich besonders, wenn wir das Mandat online abwickeln. Nach der Erstberatung werde ich Ihnen eine Schlussrechnung schreiben. Sofern die Gebühren aufgrund eines höheren Aufwands höher ausfallen, als zuvor eingeschätzt, stelle ich den Differenzbetrag in Rechnung. Wenn am Ende der Beratung die Kosten niedriger ausfallen, als vorab eingeschätzt, überweise ich Ihnen den Differenzbetrag zurück. Über eine Erstberatung hinaus gehende Leistungen rechne ich nach der Vorschrift des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gesondert ab. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Ihre Kosten bei Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe
Für Mandanten ohne hinreichendes Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnsitz zu beantragen für die außergerichtliche Beratung und /oder Tätigkeit des Rechtsanwalts. Sobald Sie mir eine Bewilligung der Beratungshilfe nachweisen, entstehen Ihnen bei mir nur Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung von 15,00 €. Für gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) zu beantragen.
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