Bettina von Haxthausen

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Bettina Freifrau von Haxthausen

Einvernehmliche Scheidung online
Sorgerecht





 


ONLINE:
Streitige Scheidung
bzw. steitige Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Auch ein Mandat für eine streitige Scheidung kann vor­wie­gend ONLINE be­treut wer­den, so­lan­ge die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Man­dant und Anwalt funk­tio­niert. Wenn es den Ehe­part­nern (noch) nicht ge­lingt, fair mit­ein­ander zu kom­mu­ni­zie­ren, ist es nicht leicht, ggf. über Un­ter­halt, Sor­ge- und Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht für ge­mein­sa­me Kin­der oder die Ver­tei­lung von Ver­mö­gen nach der Schei­dung zu ver­han­deln.

So­fern Sie sich zwar bei­de schei­den las­sen wol­len, sich je­doch da­rü­ber hin­aus bis­lang über vie­le Scheidungs­fol­gen nicht ei­ni­gen konn­ten, braucht je­der der Part­ner ei­nen ei­ge­nen Anwalt, der die je­wei­li­gen Inter­es­sen ver­tritt und ei­ge­ne An­trä­ge beim Fami­lien­gericht stel­len kann. So kann je­der glei­cher­ma­ßen Ein­fluss auf die wei­te­re Ent­wicklung des Scheidungs­ver­fah­rens neh­men. In die­ser Si­tu­­ation ist für Sie ein Anwalt hilf­reich, der Sie da­bei un­ter­stützt, mög­lichst weit­ge­hend Ein­ver­neh­men mit Ih­rem(r) Part­ner(in) zu er­rei­chen, nicht nur, um Ih­nen Kos­ten zu er­spa­ren.

Vielleicht möchte Ihr(e) Partner(in) eine Ehe fort­set­zen, die in Ih­ren Au­gen zer­rüt­tet und ge­schei­tert ist. Dann wird die Scheidung mög­li­cher­wei­se strei­tig ver­lau­fen. In ei­nem sol­chen Fall ist es für Sie u.a. wich­tig, Be­wei­se zu si­chern, um den Zeit­punkt, zu dem Sie sich bei­de ge­trennt ha­ben, not­falls be­le­gen zu kön­nen. Denn es muss min­des­tens ein Tren­nungs­jahr ver­stri­chen sein, be­vor das Ge­richt ei­ne Scheidung aus­spricht. Re­sig­nie­ren Sie jetzt nicht! Viel­leicht lohnt es sich, wenn Sie sich wei­ter­hin um ei­ne fai­re Kom­mu­ni­ka­tion mit Ih­rem Ehe­part­ner be­mü­hen.

Bei einer streitigen Scheidung lässt sich, bis auf die ein­lei­ten­den Schrit­te und an­ders als bei ei­ner Schei­dung im ge­gen­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men, der wei­te­re Ab­lauf kaum vor­her­sa­gen. So­fern Sie sich von mir in Ih­rer Schei­dungs­an­ge­le­gen­heit ONLINE be­ra­ten und ver­tre­ten las­sen, ist es wich­tig, ei­nen be­son­ders gu­ten Kon­takt zu hal­ten, da­mit ich Sie in je­der Si­tu­ation auf Ih­re Rechts­an­sprü­che hin­wei­sen und in Ab­spra­che mit Ih­nen recht­zei­tig ent­spre­chen­de Schrit­te ein­lei­ten kann. Sie kön­nen je­der­zeit per E-Mail oder te­le­fo­nisch mt mir Kon­takt auf­neh­men. Ei­ne Man­dats­be­treu­ung "ONLINE" muss nicht schlech­ter ab­lau­fen als ein Man­dat, bei dem Be­ra­tun­gen und Fall­be­sprech­un­gen im di­rek­ten Kon­takt statt­fin­den.


Benötigte Unterlagen, weiterer Ablauf

Für den Scheidungsantrag wer­den zu­nächst die meis­ten Un­ter­la­gen als be­glau­big­te Ko­pien be­nö­tigt, die Sie mir per Post zu­sen­den kön­nen. Die­se Un­ter­la­gen wer­de ich zu­sam­men mit dem Schei­dungs­an­trag dem Gericht über­mit­teln. Ich brau­che von Ih­nen vor­ab den Er­fas­sungs­bo­gen für Ehe­schei­dun­gen, ebenso die Voll­macht in Fa­mi­lien­sa­chen da­mit ich Ihr Man­dat an­neh­men und für Sie tä­tig wer­den kann. Drucken Sie bit­te bei­des aus und sen­den mir bei­des aus­­ge­füllt und un­ter­schrie­ben zu. Da­rü­ber hin­aus wird ent­we­der Ihr Fa­mi­lien­stamm­buch oder ei­ne be­glau­big­te Kopie Ih­rer Heirats­ur­kun­de und ggf. be­glau­big­te Ge­burts­ur­kun­den von Ih­ren Kin­dern be­nö­tigt. Eben­so wie bei ei­ner ein­ver­nehm­li­chen muss auch bei ei­ner strei­ti­gen Schei­dung der Schei­dungs­an­trag nach ein­jäh­ri­ger Trennung beim zu­stän­di­gen Fa­mi­lien­ge­richt ge­stellt wer­den.

 

Erste Anwalts- und Gerichtskosten

Nachdem ich Ihren Scheidungsantrag vor­be­rei­tet ha­be, er­hal­ten Sie von mir da­von den Ent­wurf. Gleich­zei­tig stel­le ich Ih­nen ei­ne ers­te Rech­nung über bis da­hin von mir er­brach­te Leis­tun­gen (be­rech­net nach dem Rechts­anwalts­ver­gü­tungs­ge­setz), ver­bun­den mit der Bit­te um ei­nen be­stimm­ten Kos­ten­vor­schuss. So­bald die er­ste Ge­bühr und der er­be­te­ne Vor­schuss­be­trag auf dem Kon­to mei­ner Kanz­lei ein­ge­gan­gen sind, sen­de ich Ih­ren An­trag an das zu­stän­di­ge Fami­lien­gericht. Das Gericht wird von Ih­nen nun ei­nen Ge­richts­kos­ten­vor­schuss an­for­dern. Nach Ein­gang die­ses Ge­richts­kos­ten­vor­schus­ses ver­an­lasst das Fa­milien­ge­richt die Zu­stel­lung Ih­res An­trags an Ih­ren Ehe­part­ner. Die ge­sam­ten Kos­ten ei­ner strei­ti­gen Schei­dung las­sen sich al­ler­dings vor­ab eben­so we­nig ein­schät­zen, wie der fer­ne­re Fort­gang des Ver­fah­rens.

 

Versorgungsausgleich

Das Familiengericht holt bei Ehen, die län­ger als 3 Jah­re be­stan­den ha­ben, al­le not­wen­di­gen Aus­künf­te von Ih­rer(n) Ren­ten­ver­si­che­rung(en) ein und führt ei­nen Ver­sor­gungs­aus­gleich durch, so­fern kein rechts­wirk­sa­mer, no­ari­ell be­ur­kun­de­ter Ehe­ver­trag ei­nen Ver­sor­gungs­aus­gleich von vorn­her­ein aus­schließt. Dies ge­schieht im Ver­bund mit dem ei­gent­li­chen Scheidungs­ver­fah­ren und muss nicht ex­tra be­an­tragt wer­den.


Scheidungsfolgenvereinbarung

Um auch in einer streitigen Situa­tion zu­frie­den­stel­len­de und vor allem rechts­kon­for­me Scheidungs­fol­gen­ver­ein­ba­run­gen zu tref­fen, er­stel­le ich gern in Ab­spra­che mit Ih­nen dafür ein Kon­zept. Maß­geb­lich sind da­bei Ih­re in­di­vi­du­el­len Vor­stel­lun­gen und Ih­re, so­wie die Be­reit­schaft Ih­res(r) Ehe­part­ners(in), Kom­pro­mis­se ein­zu­ge­hen. Sie soll­ten zu ein­zel­nen Scheidungs­fol­gen ein­ver­nehm­lich ge­trof­fene Ver­ein­ba­run­gen ab­schlie­ßend von ei­nem (wohn­ort­na­hen) No­tar be­ur­kun­den las­sen, da­mit sie sämt­lich rechts­gültig sind.


Bedenken Sie bitte: Je weniger Ent­schei­dun­gen über Fol­ge­sa­chen (Zu­ge­winn­aus­gleich, Ver­mö­gens­auf­tei­lung, Ehe­woh­nung, Sor­ge­recht, Un­ter­halt etc.) Sie das Gericht tref­fen las­sen, des­to nied­ri­ger sind die Kos­ten der Schei­dung. Die Kos­ten für eine nicht ein­ver­nehm­li­che Scheidung kön­nen sehr hoch aus­fal­len! Ins­be­son­de­re für Kin­der kann ei­ne strei­tige Schei­dung ei­ne Be­las­tungs­pro­be sein, die viel­leicht nicht spur­los an ih­nen vor­bei­geht. Oben­drein kann am En­de ei­ne Ent­schei­dung des Ge­richts durch­aus für Sie we­ni­ger güns­tig aus­fal­len als ein fai­rer Kom­pro­miss, den Sie vor­her au­ßer­ge­richt­lich und ein­ver­nehm­lich mit Ih­rem(r) Noch-Ehe­part­ner(in) schlie­ßen kön­nen. Zur Re­ge­lung von offe­nen Sorge­rechts­fra­gen be­auf­tragt das Gericht das Ju­gend­amt, die Fa­mi­lien­situ­ation zu klä­ren.

 
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Streitige Scheidung "Online"

Die Schritte

Zwischen den hier aufgeführten Schritten finden selbstverständlich fallbezogene Beratungen und Besprechungen statt.

1. Stellen Sie bitte im Betreff Ihr Anliegen dar!

Schildern Sie mir bitte zu­nächst in ei­ner ers­ten E-Mail kurz Ihr per­sön­li­ches An­lie­gen! Seit wann le­ben Sie ge­trennt? Bit­te nen­nen Sie mir Ih­ren Na­men, Ih­ren Wohn­ort, ggf. den Ih­rer(s) Ehe­part­nerin(s), Ih­re E-Mail-Adres­se und Te­le­fon­num­mer. Da­zu ver­mer­ken Sie bit­te, auf wel­chem We­ge und wann ich Sie am bes­ten kon­tak­tie­ren kann.

  • Ich teile Ihnen darauf mit, ob sich Ihr Schei­dungs­ver­fah­ren (Ih­rer Schil­de­rung fol­gend) über Dis­tanz „On­line“ rea­li­sie­ren lässt und ob ich das Man­dat an­neh­men möch­te.

  • Außerdem erfahren Sie jetzt von mir, wie hoch in Ih­rem Fall vor­aus­sicht­lich mei­ne Ver­gü­tung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz sein wird und mit wel­chen Ge­richts­ge­büh­ren Sie ggf. rech­nen müs­sen.
Juristenfeld


 2.Anbwaltsvertrag / Ihre Angaben und Unterlagen / Entwurf des Scheidungsantrags / Anwalts-Honorarrechnung und Bitte um Kostenvorschuss

Sobald ich Ihr Mandat ausdück­lich an­neh­me, kommt zwi­schen uns ein Anwalts­ver­trag zu­stan­de. Sen­den Sie mir dann bit­te als Nächs­tes per Post:

  • den ausgedruckten Erfassungs­bo­gen für Ehe­schei­dun­gen, aus­ge­füllt und un­ter­schrie­ben

  • die ausgedruckte und unterschrie­be­ne Voll­macht in Fa­mi­lien­sa­chen

  • eine beglaubigte Kopie Ih­rer Hei­rats­ur­kun­de

  • ggf. beglaubigte Kopien der Geburts­ur­kun­den Ih­rer Kin­der

  • eine Kopie Ihres Ehevertrages, sofern ein sol­cher exis­tiert

  • die unterschriebene Zu­stim­mung Ih­res Ehe­gat­ten zur Scheidung

  • Nun entwerfe ich den Scheidungs­an­trag und sen­de Ih­nen die­sen Ent­wurf zu.

  • Gleichzeitig erhalten Sie die ers­te Ge­büh­ren­rech­nung für mei­ne bis da­hin er­brach­ten Leis­tun­gen zu­sam­men mit der Bitte um ei­nen Kos­ten­vorschuss.

Sofern Sie einen An­spruch auf Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe ha­ben, fin­den Sie hier For­mu­la­re für die Be­an­tra­gung.

Juristenfeld


3. Ich sende am Ende eines Trennungsjahres Ihre Unterlagen ans Familiengericht und erarbeite ggf. zu einigen Scheidungsfolgen rechtsgültige Vereinbarungen.

       A.
Überweisen Sie bitte die bei­den Be­trä­ge auf das Kon­to mei­ner Kanz­lei, wel­ches in der Rech­nung an­ge­ge­ben ist!

       B.

Jetzt sollten Sie sich mit Ih­rem(r) Part­ner(in) trotz Ent­täu­schung, Schmerz oder Wut über mög­lichst vie­le Schei­dungs­fol­gen ei­ni­gen, da­mit nicht erst das Ge­richt da­rü­ber ent­schei­den muss, was die Kos­ten er­heb­lich in die Hö­he trei­ben wür­de. Es lohnt sich, selbst Kom­pro­mis­se zu fin­den.

•  Sobald die Trennungs­zeit na­he­zu ver­stri­chen und der ge­sam­te Rech­nungs­be­trag + Vorschuss bei mir ein­ge­gan­gen ist, sen­de ich den Scheidungs­an­trag zu­sam­men mit den von Ih­nen über­sand­ten Un­ter­la­gen an das zu­stän­di­ge Familien­ge­richt.


Das Gericht schickt Ih­nen nun ei­ne Zah­lungs­auf­for­de­rung über ei­nen Ge­büh­ren­vor­schuss.


•  Ggf. entwerfe ich in Ih­rem Sin­ne und in en­ger Ab­spra­che mit Ih­nen für al­le die Schei­dungs­fol­gen, über die Sie bis da­hin mit Ih­rem(r) Part­ner(in) Ver­ein­ba­run­gen tref­fen  konn­ten, rechts­gül­ti­ge Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rungen.
Juristenfeld


    
 Ein notariell beglaubigtes Exemplar über einzelne außergerichtlich getroffene Scheidungsvereinbarungen sende ich ggf. ans Gericht.

     A.
Überweisen Sie nun den vom Ge­richt ge­for­der­ten Ge­büh­ren­vor­schuss an die Ge­richts­kas­se!

Sobald dieser Ge­büh­ren­vor­schuss beim Ge­richt ein­ge­gan­gen ist, ver­an­lasst es die Zu­stel­lung Ih­res Schei­dungs­an­trags an Ih­re(n) Par­tner(in)

      B.
Lassen Sie alle aus­ge­han­del­ten Schei­dungs­ver­ein­ba­rungen von ei­nem (wohn­ort­na­hen) No­tar be­ur­kun­den.

      C.
Schicken Sie mir bitte da­von zwei be­ur­kun­de­te Exem­plare.


    
 D.
Nach der Zustellung Ih­res Scheidungs­an­trags durch das Gericht an Ihre(n) Partner(in), soll­te er (sie) dem Gericht mit­tei­len, ob er (sie) dem Antrag zu­stimmt.


•  Sofern außergerichtlich über ein­zel­ne Scheidungs­fol­gen Eini­gung er­zielt wur­de, sen­de ich ggf. ein no­ta­riell be­ur­kun­de­tes Exem­plar an das Gericht.

Der weitere Fortgang eines strei­ti­gen Scheidungs­­verfah­rens lässt sich vor­ab nicht prog­nos­ti­zie­ren. Er hängt da­von ab, ob und wie­weit es bis­her den Ehe­part­nern ge­lun­gen ist, außer­gericht­lich ver­bind­li­che Ver­ein­ba­run­gen zu den Scheidungs­fol­gen zu tref­fen, oder ob das Ge­richt über eine oder meh­re­re Scheidungs­fol­gen) ent­schei­den muss.

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Rechtsanwaltskanzlei Bettina Freifrau von Haxthausen, Berlin-Charlottenburg