ONLINE:
Streitige Scheidung
bzw. steitige Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Auch ein Mandat für eine streitige Scheidung kann vorwiegend ONLINE betreut werden, solange die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt funktioniert. Wenn es den Ehepartnern (noch) nicht gelingt, fair miteinander zu kommunizieren, ist es nicht leicht, ggf. über Unterhalt, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder oder die Verteilung von Vermögen nach der Scheidung zu verhandeln.
Sofern Sie sich zwar beide scheiden lassen wollen, sich jedoch darüber hinaus bislang über viele Scheidungsfolgen nicht einigen konnten, braucht jeder der Partner einen eigenen Anwalt, der die jeweiligen Interessen vertritt und eigene Anträge beim Familiengericht stellen kann. So kann jeder gleichermaßen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Scheidungsverfahrens nehmen. In dieser Situation ist für Sie ein Anwalt hilfreich, der Sie dabei unterstützt, möglichst weitgehend Einvernehmen mit Ihrem(r) Partner(in) zu erreichen, nicht nur, um Ihnen Kosten zu ersparen.
Vielleicht möchte Ihr(e) Partner(in) eine Ehe fortsetzen, die in Ihren Augen zerrüttet und gescheitert ist. Dann wird die Scheidung möglicherweise streitig verlaufen. In einem solchen Fall ist es für Sie u.a. wichtig, Beweise zu sichern, um den Zeitpunkt, zu dem Sie sich beide getrennt haben, notfalls belegen zu können. Denn es muss mindestens ein Trennungsjahr verstrichen sein, bevor das Gericht eine Scheidung ausspricht. Resignieren Sie jetzt nicht! Vielleicht lohnt es sich, wenn Sie sich weiterhin um eine faire Kommunikation mit Ihrem Ehepartner bemühen.
Bei einer streitigen Scheidung lässt sich, bis auf die einleitenden Schritte und anders als bei einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, der weitere Ablauf kaum vorhersagen. Sofern Sie sich von mir in Ihrer Scheidungsangelegenheit ONLINE beraten und vertreten lassen, ist es wichtig, einen besonders guten Kontakt zu halten, damit ich Sie in jeder Situation auf Ihre Rechtsansprüche hinweisen und in Absprache mit Ihnen rechtzeitig entsprechende Schritte einleiten kann. Sie können jederzeit per E-Mail oder telefonisch mt mir Kontakt aufnehmen. Eine Mandatsbetreuung "ONLINE" muss nicht schlechter ablaufen als ein Mandat, bei dem Beratungen und Fallbesprechungen im direkten Kontakt stattfinden.
Benötigte Unterlagen, weiterer Ablauf
Für den Scheidungsantrag werden zunächst die meisten Unterlagen als beglaubigte Kopien benötigt, die Sie mir per Post zusenden können. Diese Unterlagen werde ich zusammen mit dem Scheidungsantrag dem Gericht übermitteln. Ich brauche von Ihnen vorab den Erfassungsbogen für Ehescheidungen, ebenso die Vollmacht in Familiensachen damit ich Ihr Mandat annehmen und für Sie tätig werden kann. Drucken Sie bitte beides aus und senden mir beides ausgefüllt und unterschrieben zu. Darüber hinaus wird entweder Ihr Familienstammbuch oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde und ggf. beglaubigte Geburtsurkunden von Ihren Kindern benötigt. Ebenso wie bei einer einvernehmlichen muss auch bei einer streitigen Scheidung der Scheidungsantrag nach einjähriger Trennung beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.
Erste Anwalts- und Gerichtskosten
Nachdem ich Ihren Scheidungsantrag vorbereitet habe, erhalten Sie von mir davon den Entwurf. Gleichzeitig stelle ich Ihnen eine erste Rechnung über bis dahin von mir erbrachte Leistungen (berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), verbunden mit der Bitte um einen bestimmten Kostenvorschuss. Sobald die erste Gebühr und der erbetene Vorschussbetrag auf dem Konto meiner Kanzlei eingegangen sind, sende ich Ihren Antrag an das zuständige Familiengericht. Das Gericht wird von Ihnen nun einen Gerichtskostenvorschuss anfordern. Nach Eingang dieses Gerichtskostenvorschusses veranlasst das Familiengericht die Zustellung Ihres Antrags an Ihren Ehepartner. Die gesamten Kosten einer streitigen Scheidung lassen sich allerdings vorab ebenso wenig einschätzen, wie der fernere Fortgang des Verfahrens.
Versorgungsausgleich
Das Familiengericht holt bei Ehen, die länger als 3 Jahre bestanden haben, alle notwendigen Auskünfte von Ihrer(n) Rentenversicherung(en) ein und führt einen Versorgungsausgleich durch, sofern kein rechtswirksamer, noariell beurkundeter Ehevertrag einen Versorgungsausgleich von vornherein ausschließt. Dies geschieht im Verbund mit dem eigentlichen Scheidungsverfahren und muss nicht extra beantragt werden.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Um auch in einer streitigen Situation zufriedenstellende und vor allem rechtskonforme Scheidungsfolgenvereinbarungen zu treffen, erstelle ich gern in Absprache mit Ihnen dafür ein Konzept. Maßgeblich sind dabei Ihre individuellen Vorstellungen und Ihre, sowie die Bereitschaft Ihres(r) Ehepartners(in), Kompromisse einzugehen. Sie sollten zu einzelnen Scheidungsfolgen einvernehmlich getroffene Vereinbarungen abschließend von einem (wohnortnahen) Notar beurkunden lassen, damit sie sämtlich rechtsgültig sind.
Bedenken Sie bitte: Je weniger Entscheidungen über Folgesachen (Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, Sorgerecht, Unterhalt etc.) Sie das Gericht treffen lassen, desto niedriger sind die Kosten der Scheidung. Die Kosten für eine nicht einvernehmliche Scheidung können sehr hoch ausfallen! Insbesondere für Kinder kann eine streitige Scheidung eine Belastungsprobe sein, die vielleicht nicht spurlos an ihnen vorbeigeht. Obendrein kann am Ende eine Entscheidung des Gerichts durchaus für Sie weniger günstig ausfallen als ein fairer Kompromiss, den Sie vorher außergerichtlich und einvernehmlich mit Ihrem(r) Noch-Ehepartner(in) schließen können. Zur Regelung von offenen Sorgerechtsfragen beauftragt das Gericht das Jugendamt, die Familiensituation zu klären.
Streitige Scheidung "Online"
Die Schritte
Zwischen den hier aufgeführten Schritten finden selbstverständlich fallbezogene Beratungen und Besprechungen statt.
Schildern Sie mir bitte zunächst in einer ersten E-Mail kurz Ihr persönliches Anliegen! Seit wann leben Sie getrennt? Bitte nennen Sie mir Ihren Namen, Ihren Wohnort, ggf. den Ihrer(s) Ehepartnerin(s), Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Dazu vermerken Sie bitte, auf welchem Wege und wann ich Sie am besten kontaktieren kann.
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Ich teile Ihnen darauf mit, ob sich Ihr Scheidungsverfahren (Ihrer Schilderung folgend) über Distanz „Online“ realisieren lässt und ob ich das Mandat annehmen möchte.
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Außerdem erfahren Sie jetzt von mir, wie hoch in Ihrem Fall voraussichtlich meine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sein wird und mit welchen Gerichtsgebühren Sie ggf. rechnen müssen.
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Sobald ich Ihr Mandat ausdücklich annehme, kommt zwischen uns ein Anwaltsvertrag zustande. Senden Sie mir dann bitte als Nächstes per Post:
- den ausgedruckten Erfassungsbogen für Ehescheidungen, ausgefüllt und unterschrieben
- die ausgedruckte und unterschriebene Vollmacht in Familiensachen
- eine beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
- ggf. beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- eine Kopie Ihres Ehevertrages, sofern ein solcher existiert
- die unterschriebene Zustimmung Ihres Ehegatten zur Scheidung
- Nun entwerfe ich den Scheidungsantrag und sende Ihnen diesen Entwurf zu.
- Gleichzeitig erhalten Sie die erste Gebührenrechnung für meine bis dahin erbrachten Leistungen zusammen mit der Bitte um einen Kostenvorschuss.
Sofern Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, finden Sie hier Formulare für die Beantragung.
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A.
Überweisen Sie bitte die beiden Beträge auf das Konto meiner Kanzlei, welches in der Rechnung angegeben ist!
B.
Jetzt sollten Sie sich mit Ihrem(r) Partner(in) trotz Enttäuschung, Schmerz oder Wut über möglichst viele Scheidungsfolgen einigen, damit nicht erst das Gericht darüber entscheiden muss, was die Kosten erheblich in die Höhe treiben würde. Es lohnt sich, selbst Kompromisse zu finden.
• Sobald die Trennungszeit nahezu verstrichen und der gesamte Rechnungsbetrag + Vorschuss bei mir eingegangen ist, sende ich den Scheidungsantrag zusammen mit den von Ihnen übersandten Unterlagen an das zuständige Familiengericht.
→ Das Gericht schickt Ihnen nun eine Zahlungsaufforderung über einen Gebührenvorschuss.
• Ggf. entwerfe ich in Ihrem Sinne und in enger Absprache mit Ihnen für alle die Scheidungsfolgen, über die Sie bis dahin mit Ihrem(r) Partner(in) Vereinbarungen treffen konnten, rechtsgültige Scheidungsfolgenvereinbarungen.
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A.
Überweisen Sie nun den vom Gericht geforderten Gebührenvorschuss an die Gerichtskasse!
→ Sobald dieser Gebührenvorschuss beim Gericht eingegangen ist, veranlasst es die Zustellung Ihres Scheidungsantrags an Ihre(n) Partner(in)
B.
Lassen Sie alle ausgehandelten Scheidungsvereinbarungen von einem (wohnortnahen) Notar beurkunden.
C.
Schicken Sie mir bitte davon zwei beurkundete Exemplare.
D.
Nach der Zustellung Ihres Scheidungsantrags durch das Gericht an Ihre(n) Partner(in), sollte er (sie) dem Gericht mitteilen, ob er (sie) dem Antrag zustimmt.
• Sofern außergerichtlich über einzelne Scheidungsfolgen Einigung erzielt wurde, sende ich ggf. ein notariell beurkundetes Exemplar an das Gericht.
Der weitere Fortgang eines streitigen Scheidungsverfahrens lässt sich vorab nicht prognostizieren. Er hängt davon ab, ob und wieweit es bisher den Ehepartnern gelungen ist, außergerichtlich verbindliche Vereinbarungen zu den Scheidungsfolgen zu treffen, oder ob das Gericht über eine oder mehrere Scheidungsfolgen) entscheiden muss.
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