Streitige Scheidung „ONLINE“
bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Erste Schritte auch ONLINE |
Auch ein Mandat für eine streitige Scheidung kann vorwiegend ONLINE betreut werden, solange die Kommunikation zwischen Madant und Anwalt funktioniert. Wenn es den Ehepartnern (noch) nicht gelingt, fair miteinander zu kommunizieren, ist es nicht leicht, ggf. über Unterhalt, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder oder die Verteilung von Vermögen nach der Scheidung zu verhandeln. Sofern Sie sich zwar beide scheiden lassen wollen, sich jedoch darüber hinaus bislang über viele Scheidungsfolgen nicht einigen konnten, braucht jeder der Partner einen eigenen Anwalt, der die jeweiligen Interessen vertritt und eigene Anträge beim Familiengericht stellen kann. So kann jeder gleichermaßen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Scheidungsverfahrens nehmen. In dieser Situation ist für Sie ein Anwalt hilfreich, der Sie dabei unterstützt, möglichst weitgehend Einvernehmen mit Ihrem(r) Partner(in) zu erreichen, nicht nur um Ihnen Kosten zu ersparen.
Vielleicht möchte Ihr(e) Partner(in) eine Ehe fortsetzen, die in Ihren Augen zerrüttet und gescheitert ist. Dann wird die Scheidung möglicherweise streitig verlaufen. In einem solchen Fall ist es für Sie u.a. wichtig, Beweise zu sichern, um den Zeitpunkt, zu dem Sie sich beide getrennt haben, notfalls belegen zu können. Denn es muss mindestens 1 Trennungsjahr verstrichen sein, bevor das Gericht eine Scheidung ausspricht. Resignieren Sie jetzt nicht! Vielleicht lohnt es sich, wenn Sie sich weiterhin um eine faire Kommunikation mit Ihrem Ehepartner bemühen.
Bei einer streitigen Scheidung lässt sich, bis auf die einleitenden Schritte und anders als bei einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, der weitere Ablauf kaum vorhersagen. Sofern Sie sich von mir in Ihrer Scheidungsangelegenheit ONLINE beraten und vertreten lassen, ist es wichtig, einen besonders guten Kontakt zu halten, damit ich Sie in jeder Situation auf Ihre Rechtsansprüche hinweisen und in Absprache mit Ihnen rechtzeitig entsprechende Schritte einleiten kann. Sie können jederzeit per E-Mail oder telefonisch mt mir Kontakt aufnehmen. Eine Mandatsbetreuung "ONLINE" muss nicht schlechter ablaufen als ein Mandat, bei dem Beratungen und Fallbesprechungen im direkten Kontakt stattfinden.
Benötigte Unterlagen, weiterer Ablauf
Für den Scheidungsantrag werden zunächst die meisten Unterlagen als beglaubigte Kopien benötigt, die Sie mir per Post zusenden können. Diese Unterlagen werde ich zusammen mit dem Scheidungsantrag dem Gericht übermitteln. Ich brauche von Ihnen vorab den Erfassungsbogen für Ehescheidungen, ebenso die Vollmacht in Familiensachen damit ich Ihr Mandat annehmen und für Sie tätig werden kann. Drucken Sie bitte beides aus und senden mir beides ausgefüllt und unterschrieben zu. Dann wird Ihr Familienstammbuch oder einer beglaubigten Kopie Ihrer Heiratsurkunde und ggf. beglaubigte Geburtsurkunden von Ihren Kindern benötigt. Ebenso wie bei einer einvernehmlichen muss auch bei einer streitigen Scheidung der Scheidungsantrag nach einjähriger Trennung beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.
Erste Anwalts- und Gerichtskosten
Nachdem ich Ihren Scheidungsantrag vorbereitet habe, erhalten Sie von mir davon den Entwurf. Gleichzeitig stelle ich Ihnen eine erste Rechnung über bis dahin von mir erbrachte Leistungen (berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), verbunden mit der Bitte um einen bestimmten Kostenvorschuss. Sobald die erste Gebühr und der erbetene Vorschussbetrag auf dem Konto meiner Kanzlei eingegangen sind, sende ich Ihren Antrag an das zuständige Familiengericht. Das Gericht wird von Ihnen nun einen Gerichtskostenvorschuss anfordern. Nach Eingang dieses Gerichtskostenvorschusses veranlasst das Familiengericht die Zustellung Ihres Antrags an Ihren Ehepartner. Die gesamten Kosten einer streitigen Scheidung lassen sich allerdings vorab ebenso wenig einschätzen, wie der fernere Fortgang des Verfahrens.
Versorgungsausgleich
Das Familiengericht holt bei Ehen, die länger als 3 Jahre bestanden haben, alle notwendigen Auskünfte von Ihrer(n) Rentenversicherung(en) ein und führt einen Versorgungsausgleich durch, sofern kein rechtswirksamer, notariell beurkundeter Ehevertrag einen Versorgungsausgleich von vornherein ausschließt. Dies geschieht im Verbund mit dem eigentlichen Scheidungsverfahren und muss nicht extra beantragt werden.
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Scheidungsfolgenvereinbarung
Um auch in einer streitigen Situation zufriedenstellende und vor allem rechtskonforme Scheidungsfolgenvereinbarungen zu treffen, erstelle ich gern in Absprache mit Ihnen dafür ein Konzept. Maßgeblich sind dabei Ihre individuellen Vorstellungen und Ihre, sowie die Bereitschaft Ihres(r) Ehepartners(in), Kompromisse einzugehen. Sie sollten zu einzelnen Scheidungsfolgen einvernehmlich getroffene Vereinbarungen abschließend von einem (wohnortnahen) Notar beurkunden lassen, damit sie sämtlich rechtsgültig sind.
Bedenken Sie bitte: Je weniger Entscheidungen über Folgesachen (Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, Sorgerecht, Unterhalt etc.) Sie das Gericht treffen lassen, desto niedriger sind die Kosten der Scheidung. Die Kosten für eine nicht einvernehmliche Scheidung können sehr hoch ausfallen! Insbesondere für Kinder kann eine streitige Scheidung eine Belastungsprobe sein, die vielleicht nicht spurlos an ihnen vorbeigeht. Obendrein kann am Ende eine Entscheidung des Gerichts durchaus für Sie weniger günstig ausfallen als ein fairer Kompromiss, den Sie vorher außergerichtlich und einvernehmlich mit Ihrem(r) Noch-Ehepartner(in) schließen können.
Zur Regelung von offenen Sorgerechtsfragen beauftragt das Gericht das Jugendamt, die Familiensituation zu klären.
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Streitige Scheidung "Online"
Erste Schritte
Zwischen den Schritten können selbstverständlich jederzeit auf Ihren Fall bezogene Beratungen und Besprechungen "ONLINE" stattfinden!
In einer ersten E-Mai schildern Sie mir bitte Ihre Situation und Ihr Anliegen! Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihren Wohnort, ggf. den Ihrer(s) Ehepartnerin(s), Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Auf welchem Wege und wann kann ich Sie am besten kontaktieren?
• In einer E-Mail teile ich Ihnen mit, ob ich Ihr Anliegen in Ihrer Scheidungssache (Ihrer Schilderung folgend) über Distanz „Online“ realisieren kann und ob ich Ihr Mandat annehmen möchte.
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Sofern einer Mandatsübernahme nichts entgegen steht, senden Sie mir bitte per Post
a.) den ausgedruckten, sorgfältig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen für Ehescheidungen
b.) die ausgedruckte und von Ihnen als meinem Auftraggeber unterschriebene Vollmacht in Familiensachen
c.) eine beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
d.) ggf. beglaubigte Kopien der Geburturkunden Ihrer Kinder
e.) eine Kopie Ihres Ehevertrages, sofern ein solcher existiert
• Sobald ich nach Erhalt dieser Unterlagen Ihr Mandat ausdrücklich annehme, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen uns zustande.
• Daraufhin fertige ich den Scheidungsantrag und sende Ihnen davon eine Kopie.
• Damit gleichzeitig sende ich Ihnen eine erste Gebührenrechnung für meine bis dahin erbrachten Leistungen zusammen mit der Bitte um einen Kostenvorschuss für meine weitere Tätigkeit.
Sofern Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, finden Sie hier Wissenswertes und einen Link zu Formularen für die Beantragung.
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A.
Überweisen Sie bitte den erbetenen Betrag auf das Konto meiner Kanzlei
B.
Nun ist es an der Zeit, sich mit Ihrem(r) Partner(in) in möglichst offener Atmosphäre über die Scheidungsfolgen verbindlich zu verständigen
• Sobald Ihr Trennungsjahr (fast) verstrichen und der gesamte Rechnungsbetrag bei mir eingegangen ist, sende ich den Scheidungsantrag zusammen mit den von Ihnen übersandten Unterlagen an das für Sie zuständige Familiengericht.
→ Das Gericht sendet Ihnen nach Erhalt Ihres Antrags eine Zahlungsaufforderung über einen Gebührenvorschuss.
• Ggf. entwerfe ich in Ihrem Sinne und in enger Absprache mit Ihnen über alle die Scheidungsfolgen, in denen Sie bis dahin mit Ihrem(r) Partner(in) Vereinbarungen treffen konnten, rechtsgültige Scheidungsfolgenvereinbarungen.
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A.
Bitte Überweisen Sie nun den vom Gericht geforderten Gebührenvorschuss an die Gerichtskasse!
→ Sobald dieser Gebührenvorschuss beim Gericht eingegangen ist, veranlasst es die Zustellung Ihres Scheidungsantrags an Ihre(n) Partner(in)
B.
Lassen Sie bitte die ausgehandelten Scheidungsfolgenvereinbarungen von einem (wohnortnahen) Notar beurkunden.
C.
Senden Sie mir davon ggf. ein beurkundetes Exemplar (fürs Gericht) und eine weitere Kopie (für mich).
D.
Nach der Zustellung Ihres Scheidungsantrags durch das Gericht an Ihr(e) Partner(in), möge er (sie) dem Gericht nun mitteilen, ob er (sie) mit dem Antrag einverstanden ist.
• Sofern außergerichtlich über einzelne Scheidungsfolgen Einigung erzielt wurde, sende ich ggf. ein notariell beurkundetes Exemplar an das Gericht.
Der weitere Fortgang des Verfahrens lässt sich vorab nicht prognostizieren. Er hängt davon ab, ob und wieweit es bisher den Ehepartnern gelungen ist, außergerichtlich verbindliche Vereinbarungen zu den Scheidungsfolgen zu treffen, oder ob das Gericht über eine oder mehrere Scheidungsfolgesache(n) entscheiden muss.
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