Sorgerecht lediger Väter
Rechtliche Unterstützung
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 21.07.2010, dass das Familiengericht einem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.“ Der Volltext ist H I E R nachzulesen.
Seitdem wird das elterliche Sorgerecht für nicht in der Ehe geborene Kinder nicht mehr grundsätzlich der Mutter allein übertragen. Es sei verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, dass es einem Kindesvater gesetzlich versagt sei, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob eine gesetzlich begründete anteilige elterliche Sorge dem Kindeswohl besser entspricht.

Gemeinsame Sorge oder Übertragung eine Teil-Sorgerechts
Das Bundesverfassungsgericht unterschied in seinem Beschluss zwischen „gemeinsamer Sorge“ durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung der Eltern und der Übertragung eines „Teils der elterlichen Sorge“. Denn bis dahin war der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes von der Übertragung des Sorgerechts ausgeschlossen, wenn die Mutter nicht zustimmte. Diese Regelung, ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung, stellte einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters dar.
Ob ein von beiden Elternteilen ausgeübtes Sorgerecht (und damit eine Teilübertragung auf den Vater) oder sogar das alleinige Sorgerecht des Vaters in Betracht kommen, wird seitdem allein im Hinblick auf das Kindeswohl entschieden.
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern!
Wenn, wie ich in meinem Berufsalltag oft erlebe, beide Elternteile erziehungswillig und -fähig sind und diese Möglichkeit als Chance begreifen, wenn das Kind mit dem einen wie dem anderen Elternteil gern zusammen ist, dann steht nun auch die rechtliche Tür dafür offen. Bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren ledige Väter nach der Trennung von der Mutter machtlos, Die Mütter konnten einer gemeinsamen Sorge die Zustimmung verweigern, sei es wegen noch schwelender alter Konflikte des einstigen Paares oder weil sie lieber unabhängig vom Vater entscheiden wollten.
Seit der höchstrichterlichen Entscheidung gibt es einen direkten Weg zum gemeinsamen Sorgerecht. Voraussetzung für ein sinnvolles gemeinsames Sorgerecht und auch das Umgangsrecht ist immer eine gute, vertrauensvolle Eltern-Kind-Beziehung.